Grundstückspreise
Der Bodenrichtwert ist für die Immobilienbwertung einer der wesentlichsten Parameter. Lesen Sie hier, wie der Bodenrichtwert bestimmt wird und welche Einflüsse wichtig sind.
Grundstückspreise & Bodenpreisentwicklung
Die maßgebliche, gesetzliche Grundlage für die Ermittung des Grundstückswertes / Bodenwert ist die ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung). Dort wird direkt in § 1 vorgegeben, dass die Verkehrswertes von Immobilien aus sogenannten Bodenrichtwerten abzuleiten sind.
Grundsätzlich lässt sich zwar der Grundstückswert auch mit Hilfe des sogenannten direkten Vergleichswertverfahren bestimmen. Hierzu werden echte Verkaufspreise von anderen unbebauten Grundstücke herangezogen, die in einem nahen zeitlichen Zusammenhang im typischen Markt veräußert wurden. In der Praxis stehen hierzu meist zu wenig Daten zur Verfügung. Aus diesem Grund werden sogenannte Bodenrichtwerte bestimmt. In § 196 Baugesetzbuch ist der Bodenrichtwert definiert als "durchschnittliche Lagewert für Boden".
Wer legt die Bodenrichtwerte fest?
Die örtlichen Gutachterausschusse gliedern das Stadt-/ bzw. Gemeindegebiet flächendeckend in Bodenrichtwertzonen. Anhand der Kaufpreissammlung beschließt der Gutachterausschuss (i.d.R. jedes Jahr neu) die sogenannten Bodenrichtwerte, die wiederspiegeln, welceh Preise zuletzt für unbebaute Grundstücke innerhalb einer Bodenrichtwertzone gezahlt worden sind. Maßgeblich sind der Entwicklungszustand (also ob es sich z.B. um baureifes Land handelt), die Nutzung, die Größe, die Bebaubarkeit.
Bodenpreisentwicklungen
Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die durchschnittlichen Bodenpreisentwicklungen im Sadt-/Gemeindegebiet. Zudem lassen sich historische Bodenrichtwerte abrufen, aus denen dann die Entwicklung innerhalb einer Bodenrichtwertzone bestimmt werden kann.