Hausverkauf


ohne Makler

Immobilienverkauf ohne Provision

Bei uns im Rheinland war es bis 2020 marktüblich, dass der Käufer eine Maklerprovision von 3,57 % des Kaufpreises zu zahlen hatte. Viele Makler, insbesondere die Bankenmakler und die "großen" Maklerunternehmen konnten zusätzlich einer Verkäufercourtage von 1,19 - 3,57 % durchsetzen. So kamen bei einem Kaufpreis von 500.000 € über 35.000 € Provison zusammen.
Nach langjähriger Diksussion zum sogenannten Bestellerprinzip wurden nun in 2020 der § 656d in das BGB aufgenommen.

§ 656d BGB:
„Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt.“

Betroffen sind die Teilmärkte der Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Hiernach sollen Käufer und Verkäufer den gleichen Maklerlohn zahlen also 50/50.

Ab dem, 23.12.2020 stehen Verkäufer nun vor der Entscheidung:

Verkauf ohne Makler
oder
Verkäuferprovision zahlen


Für die meisten Verkäufer wird auch in Zukunft, der Verkauf ohne Makler nicht in Frage kommen. Denn der Makler stellt dem Verkäufer seine meist langjährige Erfahrung zur Verfügung und gibt wertvolle Tipps zur Vermeidung von kostspieligen Fehlern.

Die Beauftragung eines Makler bürgt aber auch Risiken. Für mögliche Falschauskünfte des Maklers haftet im Außenverhältnis der Verkäufer gegenüber dem Käufer, Makler gehen i.d.R. nicht mit der Sorgfalt eines Sachverständigen vor. Flasche Angaben zur Wohnfläche bzw. genehmigtem Wohnraum kommen sehr oft vor. Typisches beispiel, ist der nicht genehmigte Wohnraumausbau im Dachgeschoss.

Die Alternative zur Maklerbeauftragung ist der Privatverkauf. Aber auch hier lauern viele Risiken.

Zunächst muss der Angebotspreis festgesetzt werden und die erforderlichen Objektunterlagen und Informationen zusammen getragen werden.

Der Angebotspreis sollte idealerweise durch einen Sachverständigen z.B. im Rahmen einer Gutachter-Verkaufsberatung festgesetzt werden.

Diese Beratung umfass auch Tipps, welche Renovierungsmaßnahmen sinnvollerweise verkaufsvorbereitend durchgeführt werden sollten.

In dem Ratgeber für den privaten Immobilienverkäufer haben wir alle wichtigten Tipps zusammen gefasst.