Modulare 

Immobilienbewertung


Hier finden Sie eine Übersicht der klassischen Wertermittlungsanlässe sowie einen Vorschlag zu den benötigten Modulen.



Gutachten für Erben & Erbschaftssteuer

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Sie haben eine Immobilie geerbt? Oft muss eine lange Liste mit Formalitäten bearbeitet werden. Viele Erben sind damit überfordert. Wir begleiten seit mehr als 10 Jahren Familien in Erbsituationen und können viele Ratschläge geben. 
Wenn Immobilien vererbt werden, wird in fast allen Fällen, der belastbare Marktwert benötigt. Sei es, um dem Finanzamt den Nachweis über den reellen Wert zu erbringen, oder aber als Basis für die Überlegungen zum weiteren Verfahren mit dem Grundbesitz.

Gutachten bei Scheidung / Trennung

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Die Immobilie ist meist mit Abstand der größte aber auch umstrittenste Vermögenswert eines Ehe-/ Lebenspaares. Die teilweise drastischen Wertsteigerungen auf den Immobilienteilmärkten, erschweren oft eine gütige Einigung zum weiteren Vorgehen mit der gemeinsamen Immobilie. Daher ist es wichtig, zu ermitteln, wie hoch der Marktwert, also der wahrscheinliche Verkaufserlös sein würde, und wie belastbar dieses Ergebnis eigentlich ist. Je spezieller eine Immobilie ist, desto ungenauer wird die Prognose. Daher legen wir bei Scheidungsgutachten bzw. Wertermittlungen für Scheidungsfälle, besonderen Augenmerk darauf,  dass die Wertermittlungsergebnisse zusätzlich plausibilisiert werden. Dies erfolgt z.B. durch die Auswertung von  amtlichen Vergleichspreisen und Angebotspreisen. In besonders kritischen Fällen, kann zusätzlich auch eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragt und ausgewertet werden.
Es ergibt sich immer eine Wertspanne (i.d.R. +/ - 5 bis 15 %), in welcher eine Einigung der Beteiligten erzielt werden soll. Sofern dies nicht gelingt, und dies gewünscht wird, können wir durch eine Mediation eine entsprechende Vereinbarung mit den Parteien gemeinschaftlich erarbeiten.
Oft ist auch der Wert zu einem früheren Stichtag (meist der Tage der Eheschließung) zu ermitteln, um den Zugewinn zu ermitteln.
Die wesentliche Frage ist, ob der Gutachter gemeinsam beauftragt wird, oder ob sich der einzelne Beteiligte einer Scheidung vorerst einen Überblick verschaffen möchten. Beide Varianten bieten wir an.

Gutachten für den  Immobilienverkauf

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Sie möchten Ihre Immobilie in nächster Zeit verkaufen? Um die weiteren Schritte planen zu können, müssen  Sie belastbar wissen, welcher Kaufpreis in welcher Zeit realisiert werden kann. Viele Verkäufer möchten zusätzlich alle wesentlichen, wertrelevanten Eigenschaften der Immobilie ganz objektiv erheben lassen,  um sich gegen spätere Ansprüche des Käufers zu schützen.
Wir beraten seit über 20 Jahren private Immobilienverkäufer, die sich oft schwer damit tun, einmal die "Käuferbrille" aufzusetzen, und dann nicht selten unrealistische Vorstellungen entwickeln. Wir stellen den Immobilienverkäufern unsere Erfahrung, Marktwissen und "Fingerspitzengefühl" zur Verfügung und geben z.B. Ratschläge zum Zeitpunkt des Verkaufsstarts und welche Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sinnvoller Weise vor dem Verkauf noch durchgeführt werden sollten.
Weiterhin beraten wir Sie gerne über Alternativen zum klassischen Verkauf, wie z.B. dem Verkauf auf Rentenbasis, dem Teilverkauf oder der Übertragung auf Ihre Kinder.

Gutachter-Kaufberatung

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Kein Hauskauf ohne Gutachter! Ein Immobilienkauf ist eine sehr weitreichende Entscheidung. Die Gutachter-Kaufberatung sorgt für die nötige Sicherheit.

  • Sichtung, ggf. Vervollständigung aller benötigter Informationen, Unterlagen
  • Erstellung eines Fragenkatalogs
  • Durchführung eines Ortstermins zusammen mit dem Käufer sowie dem Anbieter (Eigentümer, Makler)
  • Direkte Beratung des Käufers im Ortstermin
  • Erstellung einer Wertermittlung / Plausiblisierung über Vergleichskaufpreise (sofern vorhanden)
  • (optional) Erstellung eines ausführliches Protokolls